Allgemeine Geschäftsbedingungen für SITRAIN
Stand 01. Januar 20181 Allgemeine Bestimmungen
Der Kunde kann nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SITRAIN (im Folgenden: AGB) Produkte (Hard- und Software) und Leistungen des Bereichs Siemens Training for Industry der Siemens Aktiengesellschaft erwerben. Der Umfang, die Qualität und alle Bedingungen für die Produkte und Leistungen ergeben sich ausschließlich aus diesen AGB, den in dieser Ziffer referenzierten Bedingungen und, soweit vorhanden, einer schriftlichen Zusatzvereinbarung. Diese AGB gelten ausschließlich für Bestellungen bei der Siemens Aktiengesellschaft, bei Bestellungen bei anderen Siemenseinheiten/Regionalgesellschaften finden deren jeweilige Bedingungen Anwendung.
Soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, gelten nachrangig die nachfolgend aufgeführten Bedingungen in ihrem aktuellen Stand:
(i) Ergänzend gelten die Bedingungen für Exportkontrolle und elektronische Bestellabwicklung.
(ii) Soweit der Kunde seinen Sitz in Deutschland hat, gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands, gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen von Siemens, Industry für Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands.
(iii) Sofern die Produkte und Leistungen Software enthalten, gelten für Kunden mit Sitz in Deutschland die Allgemeinen Bedingungen zur Überlassung von Software für Automatisierungs- und Antriebstechnik an Lizenznehmer mit Sitz in Deutschland. Sofern der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, gelten die Allgemeinen Bedingungen zur Überlassung von Softwareprodukten für Automation- and Drives an Lizenznehmer mit Sitz außerhalb Deutschlands.
2 Preise und Zahlung
Die Preise gelten in € (Euro) zuzüglich der bei Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer ausschließlich Verpackung. Sollten bei vom Kunden gewünschter Kursdurchführung im Ausland nachweislich lokale Abgaben oder Steuern zusätzlich anfallen, gelten diese ebenfalls zuzüglich. Die Preise für Standard- Schulungsmaßnahmen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Siemens „SITRAIN“-Trainings-Angebot (www.siemens.de/sitrain) für Deutschland und verstehen sich pro Teilnehmer. Die Preise für individuelle Schulungsmaßnahmen, einschließlich individueller Unterweisungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
Siemens behält sich angemessene Preisänderungen vor und wird die jeweils bei Lieferung gültigen Preise verrechnen. Dies gilt nicht für Preiserhöhungen für Leistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden.
Aufenthalts-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Betreuungs- und Reisekosten sind in den Kurspreisen nicht enthalten.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug per Überweisung auf ein in der Rechnung bezeichnetes Konto zu begleichen.
Siemens kann die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen verweigern, wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungspflichten in Verzug ist oder sonstige Pflichten aus dem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Forderungen geltend machen. Der Kunde hat zudem das Zurückbehaltungsrecht nur im Hinblick auf solche Ansprüche, die unmittelbar mit diesem Vertrag in Zusammenhang stehen.
3 Buchungen
Der Kunde kann sich auf Wunsch einen Gruppen-Account durch seinen Siemens Kundenberater anlegen lassen. Hierfür benennt der Kunde dem Siemens Kundenberater einen Mitarbeiter als Repräsentanten, der durch den Kunden mit allen Rechten eines bevollmächtigten Vertreters ausgestattet wurde. Der Repräsentant kann die Buchungen für alle Mitarbeiter des Kunden durchführen, die an den Trainingskursen teilnehmen werden und deren Trainingshistorie einsehen. Wird ein Gruppen-Account auf Kundenwusch angelegt, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Zugriff auf den Gruppen-Account durch den Repräsentanten im Einklang mit geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Bestimmungen zum Datenschutz, erfolgt.
4 Zusätzliche Bedingungen
Die Abmessungen sind in mm angegeben. Die Angaben in Zoll (inch) gelten in Deutschland gemäß dem "Gesetz über Einheiten im Messwesen" nur für den Export. Abbildungen sind unverbindlich. Soweit auf den einzelnen Seiten dieses Katalogs nichts anderes vermerkt ist, bleiben Änderungen, insbesondere der angegebenen Werte, Maße und Gewichte, vorbehalten.
Die in diesem Katalog geführten Produkte können den europäischen/deutschen und/oder den USAusfuhrbestimmungen unterliegen. Jeder genehmigungspflichtige Export bedarf daher der Zustimmung der zuständigen Behörden.
Änderungen und Irrtümer vorbehalten
5 Leistungen von Siemens und Änderungsvorbehalt
Siemens ist berechtigt die Leistungen selbst oder durch Unterauftragnehmer zu erbringen.
Die Leistungen von Siemens umfassen:
(i) die Kursdurchführung;
(ii) die Bereitstellung von kursbegleitenden Unterlagen;
(iii) die Bereitstellung der erforderlichen Arbeitsmittel; und
(iv) die Ausgabe eines Zertifikats als Bescheinigung für den Kursbesuch.
Bei den von Siemens zu erbringenden Trainingsmaßnahmen handelt es sich um Dienstleistungen und es wird grundsätzlich kein konkreter Erfolg geschuldet.
Siemens behält sich ausdrücklich vor, den Inhalt der Trainingskurse - ohne vorherige Ankündigung - dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Dadurch können im Einzelfall Abweichungen von den Kursbeschreibungen auftreten. Auch andere geringfügige inhaltliche oder organisatorische Abweichungen (wie z.B. Wechsel der Dozenten/Trainer) bleiben Siemens vorbehalten, soweit dadurch der Gesamtcharakter der Trainingskurse erhalten bleibt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Durchführung der Trainingskurse durch einen bestimmten Dozenten bzw. Trainer.
Die jeweils beauftragten Trainingsmaßnahmen wird Siemens in den von Siemens bereitgestellten Trainings- Centern durchführen. Auf Anfrage des Kunden erbringt Siemens die Trainingsmaßnahmen auch in den eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten des Kunden.
In diesem Fall können Abweichungen von diesen AGB vereinbart werden. Der Kunde ist in diesem Fall für die Bereitstellung der Infrastruktur, z.B. Computer und Präsentationsmedien, verantwortlich, soweit diese nicht von Siemens beigestellt werden. Siemens wird dem Kunden die benötigte Infrastruktur vorher mitteilen.
Werden bei Trainingsmaßnahmen Systeme des Kunden genutzt, obliegt es dem Kunden, geeignete und ausreichende Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der eigenen Daten und Programme vor Verlust, Zerstörung oder Beschädigung vorzunehmen.
6 Kurstermine
6.1 Die Termine für die Standard-Kurse sind den Internetseiten von Siemens unter (www.siemens.de/sitrain) zu entnehmen.
6.2 Die Termine für individuelle Trainingsmaßnahmen, einschließlich individueller Unterweisungen, werden individuell zwischen Siemens und dem Kunden vereinbart.
7 Absage von Trainingsmaßnahmen durch Siemens
7.1 Siemens behält sich die Absage von Trainingsmaßnahmen vor, wenn z.B. die Mindestanzahl der Teilnehmer, um einen Kurs wirtschaftlich durchführen zu können, nicht erreicht wird oder die Trainingsmaßnahmen wegen Krankheit des Trainers oder aus anderen von Siemens nicht zu vertretenden technischen Gründen (bspw. Defekt der Trainingsgeräte etc.) nicht durchführbar sind. Siemens wird vor der Absage der Trainingsmaßnahmen versuchen, einen anderen geeigneten Trainer mit der Durchführung der Trainingsmaßnahme zu betrauen oder diese auf einen anderen Termin zu verlegen, sofern die Möglichkeit dazu besteht. Siemens wird dem Kunden Absagen von Trainingsmaßnahmen unverzüglich mitteilen.
7.2 Falls Siemens Trainingsmaßnahmen absagt, erhält der Kunde eine im Voraus entrichtete Vergütung für die ausfallenden Trainingsmaßnahmen zurück. Weitergehende Ansprüche oder Rechte infolge der Absage von Trainingsmaßnahmen sind ausgeschlossen.
8 Stornierung durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor dem vereinbarten Beginn der Trainingsmaßnahme vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Erfolgt die Rücktrittserklärung nicht mindestens zehn Kalendertage vor Kursbeginn, so werden dem Kunden 80% des vereinbarten Gesamtpreises für die Trainingsmaßnamen in Rechnung gestellt.
Erfolgt der Rücktritt früher, so ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei.
Erscheint ein Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht zur vereinbarten Trainingsmaßnahme, so werden 100% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
Ein Abbruch eines Trainings ist jederzeit möglich. In diesem Fall verrechnen wir 100% des Auftragswertes.
9 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
9.1 Nicht in Anspruch genommene Trainingsmaßnahmen verfallen zwölf (12) Monate nach Auftragsbestätigung ohne Anspruch auf Rückvergütung des Entgeltes.
9.2 Hat der Kunde Trainingsmaßnahmen in Form eines Kontingents gekauft, die der Kunde dann nach Bedarf abrufen möchte, so besteht der Anspruch auf Durchführung der Trainingsmaßnahmen nur in dem jeweiligen Vertragsjahr und kann nicht in folgende Vertragsjahre übertragen werden.
9.3 Eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Trainingsmaßnahmen aus vorherigen Vertragsjahren erfolgt nicht.
10 Urheberrechte
10.1 Siemens räumt dem Kunden das nicht ausschließliche Recht ein, die an den Kunden gelieferten Hard- und Softwareprodukte bzw. die dem Kunden während der Kurse zur Verfügung gestellte Hard- und Software- in unveränderter Form - und ausschließlich für Trainingszwecke zu nutzen.
Außer im Fall des § 69e UrhG darf der Kunde diese zu Trainingszwecken überlassenen Softwareprodukte nicht entnehmen, zurückentwickeln oder übersetzen, nicht kopieren, keine Programmteile herauslösen oder in sonstiger, nicht genehmigter Weise nutzbar machen.
Dem Kunden überlassene Dokumentationen und Trainingsunterlagen (im folgenden "Unterlagen") sind alleine für den persönlichen Gebrauch des Kunden bestimmt, die Unterlagen dürfen durch den Kunden weder als Ganzes noch in Teilen vervielfältigt, nachgedruckt oder übersetzt werden. Auch eine Weitergabe und Verwertung des Inhalts der Unterlagen ist dem Kunden nicht gestattet.
10.2 Das Mitschneiden, Filmen, Fotografieren oder anderweitige Aufnehmen von Kursen und Inhalten ist nur nach vorheriger Einwilligung von Siemens erlaubt.
11 Sicherheitsvorschriften
Die Kursteilnehmer sind verpflichtet, die auf dem Siemens-Betriebsgelände oder an anderen Schulungsorten geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften ebenso wie die dort geltenden Ordnungsbestimmungen, insbesondere die Zugangsregelungen, einzuhalten. Von Kursteilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf den Rechnern des Trainings-Centers eingesetzt werden.
Sie werden sicherstellen, dass die Kursteilnehmer sicherheitsrelevante Weisungen von uns befolgen.
12 Widerrufsrecht für Verbraucher
12.1 Soweit der Kunde als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bestellt, kann er diese Vertragserklärung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um dieses Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde Siemens – Siemens AG, SITRAIN Trainingscenter, Gleiwitzer Str. 555, 90475 Nürnberg, Deutschland, EMail: info@sitrain.com – mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
12.2 Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat Siemens dem Kunden alle Zahlungen, die Siemens von dem Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von Siemens angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei Siemens eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Siemens dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Kunde Siemens einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Siemens von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.