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Allgemeine Geschäftsbedingungen für SITRAIN

Stand September 2023

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1 Anwendungsbereich

1.1 Diese Bedingungen („SITRAIN Bedingungen“) finden Anwendung auf die Buchung und Nutzung von bzw. die Teilnahme an Präsenztrainings, Online-Trainings, virtuellen Trainingsumgebungen (wie SITRAIN access) sowie SITRAIN Learning Journeys der SITRAIN - Digital Industry Academy (einzeln oder gemeinsam „Training“ bzw. „Trainings“). Die SITRAIN – Digital Industry Academy, die einzelnen Trainings und ihre Inhalte werden von der Siemens Aktiengesellschaft, Werner-von-Siemens-Str. 1, 80333 München, Deutschland („Siemens“), contact@siemens.com betrieben bzw. bereitgestellt. Teilnehmer und Siemens werden gemeinsam als Parteien bezeichnet. Ergänzend zu diesen SITRAIN Bedingungen gilt die SITRAIN Acceptable Use Policy.

1.2. Die SITRAIN - Digital Industry Academy und die einzelnen Trainings richten sich an Verbraucher und an Unternehmer i.S. des § 13 BGB bzw. des § 14 BGB mit Sitz in Deutschland. Sie sind Verbraucher, soweit der Zweck der Buchung eines Trainings weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen sind Sie Unternehmer, wenn Sie in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).

1.3. Für den Fall, dass Sie als Arbeitnehmer eines Unternehmers im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen ein Training buchen, stimmen Sie zu, die Buchung Ihres Trainings und die Annahme dieser SITRAIN Bedingungen im Namen und auf Rechnung des Unternehmens vorzunehmen, mit dem Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen. In diesem Fall erklären und gewährleisten Sie, dass Sie die Befugnis haben, dieses Unternehmen insoweit zu vertreten. Der Vertrag über das von Ihnen gebuchte Training kommt in diesem Fall mit Ihrem Arbeitgeber zustande, wobei Sie als Drittbegünstigter das Training in Anspruch nehmen.

1.4. Die Buchung eines Trainings erfordert eine vorherige Registrierung. Weitere Informationen zur Registrierung erhalten Sie hier.

1.5. Vertragssprache ist Deutsch.

1.6. Diese SITRAIN Bedingungen gelten nicht für (i) Leistungen, einschließlich Software, die nicht von Siemens zur Verfügung gestellt werden, auch wenn sie mit dem gewählten Training interoperieren; (ii) die Übertragung von Daten oder Software zum und vom Ausgang des Weitverkehrsnetzes (Wide Area Network) der von Siemens für die Bereitstellung des Trainings genutzten Rechenzentren; und (iii) jegliche Hardware, die für den Zugriff auf das Training bestimmt ist. Sie sind für die Sicherstellung und Aufrechterhaltung der für die Teilnahme an dem Training geeigneter und erforderlicher Ressourcen einschließlich Hardware, Software und Konnektivität auf eigene Kosten verantwortlich.

1.7. Ihnen über das jeweilige Training zur Verfügung gestellte Software einschließlich virtuelle Trainingsumgebungen kann Software, Technologie und andere Materialien von Drittanbietern, einschließlich Open-Source-Software, enthalten, die von Dritten lizenziert wurden ("Drittanbietertechnologie") und unter eigenen Bedingungen ("Drittanbieterbedingungen") lizenziert werden. Die Drittanbieterbedingungen sind in der Dokumentation, den Zusatzbedingungen, den "Readme"-Dateien, den Header-Dateien, den Hinweisdateien oder in ähnlichen Dateien aufgeführt. Im Falle eines Widerspruchs mit den SITRAIN Bedingungen, gelten die Drittanbieterbedingungen in Bezug auf die Drittanbietertechnologie vorrangig. Falls die Drittanbieterbedingungen vorsehen, dass Siemens Drittanbietertechnologie in Form von Quellcode zur Verfügung zu stelle hat, wird Siemens diese auf schriftliche Anfrage und gegen eine angemessene Aufwandsentschädigung zur Verfügung stellen.

1.8. Diese SITRAIN Bedingungen gelten ausschließlich. Individuelle und im Einzelfall getroffene Abreden haben stets Vorrang. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Siemens ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Siemens in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Trainings vorbehaltlos ausführt.

2 Buchungen/Vertragsschluss

2.1. Die Präsentation und die Beschreibung der Trainings im Buchungsportal und die Einräumung der Möglichkeit zur Buchung einzelner Trainings stellt kein verbindliches Angebot seitens Siemens dar. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Aufforderung von Siemens an Sie, eine verbindliche Buchung bzw. eine verbindliche Bestellung zu platzieren.

2.2. Über unser Buchungsportal können Sie ein Training wie folgt verbindlich buchen:

(a) Sie können aus unserem Angebot ein Training auswählen und mit einem Klick auf das Icon „Warenkorb“ den Buchungsprozess starten.

(b) Um die Buchung fortzusetzen, folgen Sie dem Buchungsprozess und geben Ihre Teilnehmer- und Rechnungsdaten an. Über den Button „Zurück“ können Sie jederzeit zum vorherigen Schritt zurückkehren, Ihre Daten prüfen und ggf. korrigieren.

(c) Über den Button „Kostenpflichtig buchen“ geben Sie ein verbindliches Angebot über das im Warenkorb zuletzt befindlichen Training ab. Vor Absenden der Buchung haben Sie nochmals Gelegenheit Ihre Buchung zu prüfen und ggf. zu ändern bzw. abzubrechen. Sie können den Buchungsprozess auch durch Beenden Ihres Internetbrowsers jederzeit abbrechen.

2.3. Siemens bestätigt den Eingang der Buchungsanfrage per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass Ihre Buchungsanfrage bei Siemens eingegangen ist, stellt aber noch keine Annahme Ihres Angebots dar.

2.4. Ihre Buchung ist dann verbindlich, wenn Siemens Ihr Angebot per E-Mail annimmt und die Buchung per E-Mail (Buchungsbestätigung) bestätigt. Ein Anspruch auf Annahme Ihrer Buchungsanfrage besteht nicht.

2.5. Ihre Buchung bzw. das gebuchte Training sind nicht übertragbar und nicht teilbar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3 Stornierung

3.1. Siemens behält sich das Recht vor, bestimmte termingebundene Trainings zu verschieben oder abzusagen, wenn z.B. die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn das Training aufgrund von Krankheit des Trainers oder aus anderen technischen Gründen, die Siemens nicht zu vertreten hat (z.B. defekte Schulungsgeräte etc.), nicht durchgeführt werden kann. Über eine Verschiebung oder Absage unterrichtet Siemens den Teilnehmer unverzüglich in Textform. Im Falle einer Absage, wird Siemens den im Voraus gezahlten Preis umgehend erstatten. Weitergehende Ansprüche aufgrund der Stornierung eines Trainings sind ausgeschlossen.

3.2. Sie können Ihre Buchung eines termingebundenen Trainings jederzeit vor dem vereinbarten Trainingsbeginn stornieren. Erfolgt die Stornierung nicht mindestens zehn (10) Kalendertage vor Trainingsbeginn, werden 80% des Preises in Rechnung gestellt. Erscheinen Sie ohne vorherige Stornierung nicht zu dem von Ihnen gebuchten Training, werden 100% des Preises in Rechnung gestellt. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Das freiwillig eingeräumte Kündigungsrecht lässt die Ihnen zustehenden gesetzlichen Rechte auf Widerruf Ihrer Buchung unberührt.

4 Durchführung von Trainings

4.1. Siemens schuldet allein die Durchführung des Trainings. Einen bestimmten Erfolg schuldet Siemens nicht.

4.2. Siemens ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während des Trainings vorzunehmen, soweit diese den wesentlichen Inhalt des Trainings nicht ändern. Ein Anspruch auf Durchführung des Trainings durch einen bestimmten Trainer besteht nicht. Insbesondere ist Siemens berechtigt, Trainer bei Bedarf durch andere gleich qualifizierte Personen für das gebuchte Training zu ersetzen.

4.3. Soweit Trainings vor Ort an einem Siemens-Standort oder einem anderen Standort stattfinden, haben Sie sicherzustellen, dass Sie die Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die auf dem Gelände geltenden Standortregeln einhalten. Zu einem Training mitgebrachte Datenträger dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung von Siemens mit Siemens-eigenen Geräten verbunden bzw. verwendet werden.

4.4. Sie tragen sämtliche Kosten der im Zusammenhang mit einem Training erforderlichen Aufwendungen, z.B. für Reisen, Verpflegung oder Unterkünfte.

5 Sonstige Verantwortlichkeiten

5.1. Sie sind für die Sicherheit Ihrer IT-Systeme und Ihrer Hard- und Software, die Sie im Rahmen eines Trainings nutzen, verantwortlich. Vor dem Herunterladen von Informationen oder Daten bzw. vor dem Zugriff auf IT-Systeme von Siemens, einschließlich virtuelle Trainingsumgebungen, sind Sie verpflichtet, sicherzustellen, dass Sie zum eigenen Schutz und zur Verhinderung von Viren auf den IT-Systemen von Siemens angemessene Sicherheitsmaßnahmen und Virenscanner eingerichtet haben.

5.2. Wenn Sie von Siemens im Rahmen eines Trainings Zugriff auf eine virtuelle Trainingsumgebung erhalten, sind Sie verpflichtet, (i) Ihre Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff und unbefugter Nutzung zu schützen; (ii) sich Zugang zu der virtuellen Trainingsumgebung nicht auf andere Weise als über Ihr Nutzerkonto oder auf andere als von Siemens freigegebene Weise zu verschaffen; (iii) die Authentifizierung oder Sicherheit Ihres Nutzerkontos, oder eines mit der virtuellen Trainingsumgebung verbundenen Hosts oder Netzwerks nicht zu umgehen oder offen zu legen; und (iv) keine falsche Identität oder Zugangsdaten eines anderen Nutzers oder einer anderen Einrichtung zu verwenden, um auf die virtuelle Trainingsumgebung zuzugreifen. Siemens kann die Zugangsdaten ändern, wenn Siemens nach billigem Ermessen eine Änderung für erforderlich hält.

5.3. Sie sind verpflichtet, Siemens unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Sie Ihre Zugangsdaten verloren haben oder wenn Sie Kenntnis von einem unbefugten Zugriff auf die virtuelle Trainingsumgebung durch einen Dritten erlangen. Sie sind verpflichtet, Ihre Zugangsdaten unverzüglich zu ändern, um einen weiteren Zugriff auf die virtuelle Trainingsumgebung zu unterbinden. In jedem Fall bleiben Sie für jede Handlung oder Unterlassung einer Person, denen Sie Zugriff auf die virtuelle Trainingsumgebung gewähren, verantwortlich.

5.4. Sie sind verpflichtet, Siemens zu informieren und geeignete Materialien zur Verfügung zu stellen, die Siemens in angemessener Weise anfordert, um die Einhaltung dieser SITRAIN Bedingungen durch Sie zu überprüfen. Wenn Sie von einem der folgenden tatsächlichen oder potentiellen Ereignisse Kenntnis erlangen, sind Sie verpflichtet, Siemens unverzüglich in angemessener Weise informieren und bei deren Abwehr und Beseitigung unterstützen: (i) unbefugte Nutzung der virtuellen Trainingsumgebung durch Sie oder Ihres Nutzerkontos; (ii) Verlust oder Diebstahl Ihrer Zugangsdaten; (iii) Umstände oder Vorfälle, die die Sicherheit der virtuellen Trainingsumgebung beeinträchtigen; oder (iv) behördliche Maßnahmen oder gerichtliche Entscheidungen, die sich speziell auf die Nutzung der virtuellen Trainingsumgebung durch Sie beziehen und die virtuelle Trainingsumgebung beeinträchtigen können.

6 Preise/Zahlungsbedingungen

6.1. Die Preise werden im Buchungsportal sowohl als Nettopreise als auch als Bruttopreise inkl. der für in Deutschland ansässige Teilnehmer anwendbaren Umsatzsteuer ausgewiesen.

6.2. Die Preise sind binnen 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Siemens behält sich vor, die Trainingsteilnahme von einer Vorkasse abhängig zu machen.

6.3. Soweit Sie als Unternehmer ein Training buchen, verstehen sich alle an Siemens zu zahlenden Beträge zuzüglich Steuern und sonstiger Abgaben. Sie verpflichten sich, an Siemens alle Steuern, Zölle oder sonstigen Abgaben zu zahlen oder zu erstatten, die von einer staatlichen Behörde auf die Nutzung oder den Erhalt von SITRAIN access durch Sie erhoben werden. Soweit Sie gesetzlich verpflichtet sind, einen Steuerabzug vorzunehmen oder Ertragssteuer einzubehalten, erhöht sich der an Siemens zu zahlende Betrag, so dass Siemens einen Nettobetrag in Höhe des Rechnungsbetrages erhält. Sie werden unverzüglich alle Steuernachweise vorlegen.

7 Nutzungsrechte

7.1. Siemens und ihre Lizenzgeber bleiben Eigentümer aller Rechte am geistigen Eigentum an allen Materialien gleich welcher Form, einschließlich, aber nicht ausschließlich Texte, Grafiken, Multimedia-Inhalte, Software und virtuellen Trainingsumgebungen, die dem Teilnehmer in Zusammenhang mit Trainings von Siemens zugänglich gemacht bzw. zur Verfügung gestellt werden („Trainingsmaterialien“).

7.2. Siemens räumt Ihnen das einfache Recht ein, Ihnen zur Verfügung gestellte Trainingsmaterialien zu nutzen. Soweit dem Teilnehmer im Rahmen des Trainings Software zur Verfügung gestellt bzw. Zugriff auf eine virtuelle Trainingsumgebung gewährt wird, beschränkt sich das Nutzungsrecht auf die Nutzung der Software zu Zwecken und auf die Dauer des Trainings.

7.3. Sie sind nicht berechtigt selbst bzw. Dritten zu erlauben, Trainingsmaterialien (i) für andere Zwecke als Trainingszwecke zu nutzen, (ii) für rechtswidrige Zwecke, (iii) in einer Weise zu nutzen, die ein Training einschließlich deren virtuelle Trainingsumgebung beschädigen, deaktivieren, überlasten oder beeinträchtigen oder dessen Nutzung durch andere Teilnehmer beeinträchtigen könnte, (iv) zu veräußern, zu übertragen, Unterlizenzen zu vergeben, (teil- oder auszugsweise) zu veröffentlichen, zu verleihen oder zu vermieten oder ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Siemens für Dritte zu nutzen, (v) SITRAIN access zu modifizieren, zu verändern, zu manipulieren, zu reparieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen, (vi) zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren, (vii) in einer Weise zu nutzen, die dazu führen könnte, dass die Trainingsmaterialien einer Open-Source-Softwarelizenz unterliegt, oder (viii) zu nutzen, um ein Produkt oder einen Service zu entwickeln oder zu verbessern, das bzw. der mit dem jeweiligen Training konkurriert. Sie sind nicht berechtigt, (i) in den Trainingsmaterialien enthaltene oder an den Trainingsmaterialien angebrachte Eigentumshinweise oder Vermerke zu entfernen oder (ii) Trainings zu kopieren oder z.B. mittels „Screen Scraping“ aufzuzeichnen. Die in dieser Ziffer genannten Beschränkungen gelten nicht, soweit sie im Widerspruch zu zwingend anwendbarem Recht stehen.

7.4. An den z.B. im Rahmen einer virtuellen Trainingsumgebung von Ihnen selbst erstellten Materialien einschließlich Softwareteile stehen Ihnen die urheberrechtlichen Nutzungsrechte uneingeschränkt zu. Sie räumen Siemens an derartigen Materialien Nutzungsrechte in dem Umfang ein, als dies zur Durchführung des Trainings und Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Sie allein sind für im Rahmen von Trainings selbst erstellten Materialien verantwortlich. Siemens übernimmt für diese keine Haftung. Sie erkennen an, dass derartige Materialien allein zu Trainingszwecken genutzt werden dürfen. Ein Einsatz dieser Materialien zu produktiven, kommerziellen Zwecken erfolgt auf Ihr eigenes Risiko.

8 Widerrufsrecht

8.1. Als Verbraucher steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Informationen finden Sie in der Widerrufsbelehrung.

8.2. Ihr Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

8.3. Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn Siemens die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Siemens verlieren.

8.4. Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, wenn Siemens mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem Sie

  • ausdrücklich zugestimmt haben, dass Siemens mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
  • Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.
  • 9 Mängelrechte

    Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

    10 Haftung

    10.1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Siemens nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und in diesem Fall beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Für sonstige leicht fahrlässig verursachten Schäden haftet Siemens nicht. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

    10.2. Die Haftung von Siemens bei arglistigem Verschweigen oder aus der Übernahme einer Garantie bleibt unabhängig von einem Verschulden unberührt.

    10.3. Die Haftungsbeschränkungen bzw. Haftungsausschlüsse der Ziffern 9.1. gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Siemens, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

    10.4. Sämtlichen Anweisungen der Trainer ist Folge zu leisten. Für eine davon abweichende Handlung wird keine Haftung übernommen.

    10.5. Bei Trainings und bei in Zusammenhang mit Trainings angebotenen Leistungen, die ohne zusätzliche Gebühren zur Verfügung gestellt werden und als "Evaluation", "Test", "Trial", "Demo" oder einer ähnlichen Bezeichnung gekennzeichnet sind, haftet Siemens nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Verschweigt Siemens arglistig einen Mangel im Recht oder einen Fehler, so ersetzt Siemens Ihnen den daraus entstehenden Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von Siemens für Sach- oder Rechtsmängel ausgeschlossen.

    11 Einhaltung von Exportkontrollvorschriften

    11.1. Sie sind verpflichtet, alle anwendbaren Sanktions-, Embargo- und (Re-)Exportkontrollvorschriften, und in jedem Fall diejenigen der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika sowie derjenigen Rechtsordnung, in der Ihnen SITRAIN access, Software oder eine virtuelle Trainingsumgebung zur Verfügung gestellt werden (zusammen „Exportrecht“), einzuhalten.

    11.2. Sofern nicht nach dem Exportrecht oder aufgrund entsprechender behördlicher Lizenzen oder Genehmigungen zulässig, dürfen Sie insbesondere nicht (i) von einem Standort, von dem aus der Zugriff aufgrund umfassender Sanktionierung (derzeit Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien und die Regionen Krim, Donezk und Luhansk in der Ukraine) verboten oder beschränkt bzw. nach dem Exportrecht genehmigungspflichtig ist, auf SITRAIN access, die Software oder die virtuelle Trainingsumgebung zugreifen oder nutzen; (ii) einer natürlichen oder juristischen Person, die auf einer Sanktionsliste nach dem Exportrecht aufgeführt ist, Zugang gewähren, SITRAIN access, die Software oder die virtuelle Trainingsumgebung übertragen oder anderweitig zur Verfügung stellen; (iii) SITRAIN access, die Software oder die virtuelle Trainingsumgebung zu einem nach dem Exportrecht verbotenen Zweck (z.B. in Verbindung mit Rüstungsgütern, Kerntechnik oder Waffen) nutzen; (iv) auf SITRAIN access, die Software oder die virtuelle Trainingsumgebung Inhalte hochladen, außer diese sind nicht-kontrolliert (z.B. EU: AL = N; USA: ECCN = N oder EAR99).

    11.3. Sie sind verpflichtet, Siemens nach entsprechender Aufforderung unverzüglich alle Informationen über den/die Nutzer, den Verwendungszweck und den Nutzungsort von SITRAIN access, der Software oder der virtuellen Trainingsumgebung zur Verfügung zu stellen.

    11.4. Sie stellen Siemens von allen Ansprüchen, die von Behörden oder sonstigen Dritten gegenüber Siemens wegen der Nichtbeachtung vorstehender exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch Sie und/oder den/die Nutzer geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei und verpflichten sich zum Ersatz aller Siemens in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen.

    11.5. Die Vertragserfüllung seitens Siemens steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Sie nehmen zur Kenntnis, dass Siemens nach dem Exportrecht dazu verpflichtet sein kann, Ihren Zugang zu SITRAIN access, die Software oder die virtuelle Trainingsumgebung einzuschränken oder zu sperren.

    12 Verbraucherstreitbeilegungsverfahren

    Siemens weist darauf hin, dass Siemens zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und hierzu nicht bereit ist. Vielmehr ist Siemens stets darum bemüht, etwaige Konflikte mit Kunden selbst zu lösen. Bitte wenden Sie sich hierzu an den Siemens Kundenservice.

    13 Schlussbestimmungen

    13.1. Verbundene Unternehmen von Siemens können die sich aus diesen SITRAIN Bedingungen ergebenden Rechte und Pflichten von Siemens ausüben bzw. erfüllen. Siemens kann zur Erbringung der Trainingsleistungen Ressourcen in verschiedenen Ländern einschließlich mit ihr nicht verbundene Unterauftragnehmer einsetzen. Siemens bleibt für ihre Verpflichtungen aus diesen SITRAIN Bedingungen verantwortlich.

    13.2.Diese SITRAIN Bedingungen gelten auch für die Rechtsnachfolger und Zessionare der Parteien und sind für diese verbindlich. Siemens ist berechtigt, den Vertrag mit Ihnen oder die sich daraus ergebenden Rechte oder einzelne Aufträge an ein mit Siemens verbundenes Unternehmen abzutreten, das die Verpflichtungen von Siemens übernimmt. Sie sind nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Siemens den Vertrag unter diesen Bedingungen ganz oder teilweise abzutreten oder Rechte aus diesem Vertrag zu übertragen.

    13.3. Keine Partei haftet für Ausfälle oder Verzögerungen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß diesen SITRAIN Bedingungen, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich höherer Gewalt, Handlungen von Regierungsbehörden, Erdbeben, Pandemien, Epidemien, Feuer, Überschwemmungen, Embargos, Aufständen, Sabotage, Angriffen auf IT-Systeme durch Dritte (z.B. Hackerangriffe), Arbeitskräftemangel, Streiks, Arbeitskämpfen und Aussperrungen, Handlungen oder Unterlassungen von Zivil- oder Militärbehörden, Krieg oder Terrorismus.

    13.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, wenn Sie Verbraucher sind und Sie (a) Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder (b) in einem Staat haben, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist. Für den Fall, dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt bleiben. Für den Fall, dass Sie Unternehmer sind, gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    13.5. Sofern Sie entgegen Ihren Angaben bei der Bestellung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis München. Handelt es sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis München.

    13.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser SITRAIN Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.

    13.7. Wenn Siemens eine Übersetzung der deutschen Fassung dieser SITRAIN Bedingungen bereitstellt, ist im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und der übersetzten Fassung allein die deutsche Fassung maßgeblich.

    Sonderbedingugen für SITRAIN access

    1. Anwendungsbereich

    Für den Fall, dass Sie das Training SITRAIN access gebucht haben oder SITRAIN access Bestandteil des von Ihnen gebuchten Trainings ist, gelten diese Sonderbedingungen ergänzend zu den SITRAIN Bedingungen. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Sonderbedingungen und den SITRAIN Bedingungen gehen diese Sonderbedingungen vor. Ergänzend zu diesen Sonderbedingungen gilt die SITRAIN Acceptable Use Policy.

    2. Bereitstellung von SITRAIN access

    2.1. Siemens stellt SITRAIN access in Übereinstimmung mit den in der Produktbeschreibung angegebenen Eigenschaften und Funktionalitäten zur Verfügung. Siemens wird sich im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren bemühen, Ihnen SITRAIN access vorbehaltlich betrieblicher Einschränkungen einschließlich Wartung und Sicherheit zur Verfügung zu stellen. SITRAIN access steht immer dann zur Verfügung, wenn SITRAIN access durch Anmeldung am Ausgang des Weitverkehrsnetzes des Rechenzentrums, das Siemens für die Bereitstellung von SITRAIN access nutzt, zugänglich ist.

    2.2. Sie können SITRAIN access nutzen, um Nachrichten an andere Nutzer von SITRAIN access zu senden. Sie tragen die alleinige Verantwortung für solche Nachrichten und deren Inhalt. Nachrichten können von Zielservern oder aus anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle von Siemens liegen, blockiert, gelöscht oder an der Zustellung gehindert werden, und es kann nicht garantiert werden, dass Benachrichtigungen ihr beabsichtigtes Ziel in einem bestimmten Zeitrahmen erreichen.

    2.3. Siemens stellt SITRAIN access in einer Mehrbenutzerumgebung zur Verfügung und muss sich daher das Recht vorbehalten, SITRAIN access aus triftigen Gründen zu ändern oder einzustellen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn (i) gesetzliche Anforderungen oder die Rechtsprechung eine Änderung oder eine Einstellung von SITRAIN access erforderlich machen; (ii) Siemens Änderungen seitens ihrer Subunternehmer und/oder Lieferanten auferlegt werden; (iii) die Geschäftsbeziehung von Siemens zu einem Anbieter von Software und/oder Dienstleistungen, die von Siemens genutzt werden und für die Bereitstellung von SITRAIN access wesentlich sind, beendet wird; (iv) Ihre Zustimmung nicht vorliegt; und/oder (v) eine Änderung oder Einstellung aufgrund von sonst bestehenden Sicherheitsrisiken erforderlich ist. Wenn Sie Verbraucher sind, entstehen Ihnen durch die Änderung keine zusätzlichen Kosten. Siemens wird Sie über eine Änderung einschließlich einer etwaigen Beeinträchtigung der Zugriffsmöglichkeit auf oder der Nutzbarkeit von SITRAIN access oder über die Einstellung von SITRAIN access und den Zeitpunkt des Inkrafttretens mindestens 90 Tage vor einer solchen Änderung informieren. Siemens wird frühere Versionen von SITRAIN access nicht aufrechterhalten.

    2.4. Jede Änderung dieser Sonderbedingungen wird Ihnen mindestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten über SITRAIN access oder auf anderem elektronischem Wege bekannt gegeben. Die Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie ihnen zugestimmt haben. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn (i) Sie den Änderungen nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens widersprochen haben und (ii) diese Änderungen erforderlich sind, um die Übereinstimmung der vertraglichen Regelungen mit einer geänderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Sonderbedingungen durch eine Gesetzesänderung der Rechtslage nicht mehr entspricht oder aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung unwirksam wird oder nicht mehr angewendet werden darf. Soweit Siemens Änderungen dieser Sonderbedingungen aufgrund einer Zustimmungsfiktion vornimmt, sind Sie zur fristlosen Kündigung Ihres Abonnements berechtigt. Siemens wird Sie in der Mitteilung über eine Änderung dieser Sonderbedingungen auf die Rechtsfolgen hinweisen.

    3. Nutzung von SITRAIN access

    Siemens räumt Ihnen für die Dauer eines gültigen Abonnements ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, beschränktes Recht ein, auf SITRAIN access zuzugreifen und für interne Geschäftszwecke ausschließlich nach Maßgabe dieser Sonderbedingungen zu nutzen. Wenn und soweit Ihnen über SITRAIN access begleitende Unterlagen und Materialien zur Verfügung gestellt werden, räumt Siemens Ihnen ein nicht ausschließliches, beschränktes Recht ein, diese Dokumentation auf elektronischem Wege abzurufen und einmalig auszudrucken sowie eine Sicherungskopie davon zu erstellen.

    4. Laufzeit, Kündigung, Aussetzung

    4.1. Die Laufzeit Ihres Abonnements beträgt 12 Monate und endet automatisch nach Ablauf der Abonnementlaufzeit.

    4.2. Sie können Ihr Abonnement jederzeit während der jeweiligen Laufzeit des Abonnements zum Laufzeitende des Abonnements kündigen.

    4.3. Jede Partei kann das Abonnement mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund kündigen, wenn die andere Partei wesentlich gegen die SITRAIN Bedingungen einschließlich dieser Sonderbedingungen verstößt und die Vertragsverletzung über einen Zeitraum von 30 Tagen nach Erhalt einer Mitteilung, in der der Verstoß benannt wird, nicht geheilt wird. Siemens ist berechtigt, das Abonnement mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn Sie SITRAIN access unbefugt nutzen, Sie Insolvenz anmelden oder ein Insolvenzverfahren gegen Sie eröffnet wird, wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit einstellen, wenn Sie trotz entsprechender Mahnung Ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen, gegen die Ziffern 3, 9 dieser Sonderbedingungen oder gegen die Ziffer 11, 13.2 der SITRAIN Bedingungen oder gegen Gesetze verstoßen oder behördliche Auflagen nicht einhalten.

    4.4. Mit Beendigung des Abonnements enden automatisch Ihre Rechte auf Zugang zu und Nutzung von SITRAIN access. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Nutzung von SITRAIN access unverzüglich einzustellen. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch Siemens sind etwaig ausstehenden Gebühren sofort fällig und zahlbar. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch Sie wird Siemens Ihnen einen angemessenen Teil der im Voraus gezahlten Gebühren anteilig für die verbleibende Laufzeit des Abonnements erstatten. Die Ziffern 5.1, 5.2, 5.4, 6.1, 6.3, 7.1, 7.3, 13.4 und 13.5 der SITRAIN Bedingungen sowie die Ziffern 4.4, 6.3, 7.5, 8, 9, 10 und 10.2 bleiben von einer Kündigung unberührt.

    4.5. Siemens kann den Zugang zu und die Nutzung von SITRAIN access ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung aussetzen oder einschränken, wenn Siemens nach pflichtgemäßem Ermessen feststellt, dass die Nutzung von SITRAIN access ein Sicherheitsrisiko für SITRAIN access, Siemens oder einen Dritten darstellt oder Siemens oder einen Dritten einer Haftung aussetzt, wenn Sie gegen die SITRAIN Bedingungen einschließlich dieser Sonderbedingungen wesentlich verstoßen, bei Eintritt eines der Umstände, die Siemens nach Ziffer 4.3 zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen, oder als Folge eines Entschuldigenden Ereignisses. Die Aussetzung oder Beschränkung des Zugriffs auf SITRAIN access kann zusätzlich zu allen anderen Rechten erfolgen, die Siemens nach den SITRAIN Bedingungen einschließlich dieser Sonderbedingungen zustehen, entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren und die Aussetzung oder Beschränkung wird aufgehoben, wenn der Grund für die Aussetzung oder Beschränkung nicht mehr besteht.

    5. Kundeninhalte

    5.1. Sie allein sind für die Erstellung, den Inhalt, die Verwendung, die Nutzung und die Qualität Ihrer Kundeninhalte sowie dafür verantwortlich, wie Sie Kundeninhalte erwerben und über SITRAIN access weitergeben. Dies umfasst: (i) die Übertragung oder Vervielfältigung von Kundeninhalten nach Datenzentren außerhalb des Landes, in dem Sie Ihren ständigen Aufenthalt haben, in Einklang mit dem Gesetz; (ii) die Ergreifung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen oder anderweitig angemessenen Sicherheit von Kundeninhalten, einschließlich ihrer Sicherung und Archivierung; (iii) alle Verpflichtungen zur Aufbewahrung oder Archivierung von Dokumenten, die sich aus Gesetzen oder von Ihnen zu beachtenden Unternehmensrichtlinien ergeben; und (iv) die Sicherstellung, dass Kundeninhalte von Siemens und anderen Nutzern von SITRAIN access in zulässiger Weise genutzt werden können, ohne dass Gesetze oder Rechte Dritter verletzt werden. Soweit Sie von Dritten auf eine Verletzung ihrer Rechte oder Gesetze durch Ihre Kundeninhalte in Anspruch genommen werden, sind Sie verpflichtet, die gegen Sie erhobenen Vorwürfe zu prüfen und entsprechend zu handeln. Siemens wird Ihre Kundeninhalte nicht löschen, es sei denn, Siemens wird von einer Behörde zur Löschung aufgefordert, eine Löschung ist aus Haftungsgründen erforderlich oder eine Löschung ist aus sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich. Siemens wird keine Sicherungskopien Ihrer Kundeninhalte erstellen und/oder aufrechterhalten.

    5.2. Soweit in diesen Sonderbedingungen nicht anderweitig geregelt, erwirbt Siemens keine Rechte, Titel oder Ansprüche an den Kundeninhalten. Vorbehaltlich bestehender Vertraulichkeitsverpflichtungen haben Siemens und ihre Geschäftspartner ein weltweites, nicht ausschließliches, übertragbares, unterlizenzierbares, unentgeltliches Recht, die Kundeninhalte zu nutzen, zu hosten, zu speichern, zu übertragen, wiederzugeben, zu modifizieren und zu vervielfältigen, um die Kundeninhalte über SITRAIN access anderen Nutzern verfügbar zu machen.

    6. Mängelrechte

    6.1. Unbeschadet der für Verbraucher vorrangig geltenden einschlägigen Vorschriften, gewährleistet Siemens, dass SITRAIN access im Wesentlichen der Beschreibung und den Eigenschaften gemäß Ziffer 2.1. entspricht. Andernfalls ist Siemens – soweit gesetzlich zulässig – einzig und allein verpflichtet und Sie einzig und allein berechtigt, (i) wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen zu unternehmen bzw. zu verlangen, um SITRAIN access wiederherzustellen, so dass SITRAIN access der Gewährleistung entspricht, oder (ii) falls eine solche Wiederherstellung wirtschaftlich nicht vertretbar ist, das Abonnement zu kündigen und alle im Voraus bezahlten Beträge für das Abonnement anteilig für die verbleibende Laufzeit des Abonnements zu erstatten.

    6.2. Mängelrechte bestehen nicht bei Mängeln, die sich aus Kundeninhalten, Inhalten Dritter oder einer nicht im Einklang mit den SITRAIN Bedingungen oder diesen Sonderbedingungen stehenden Nutzung von SITRAIN access ergeben.

    6.3. Siemens übernimmt nur die in diesen Sonderbedingungen ausdrücklich genannten Gewährleistungen und schließt alle anderen Gewährleistungen aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die stillschweigende Gewährleistung der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck. Siemens übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass (i) gemeldete Fehler behoben oder Supportanfragen so gelöst werden, dass sie Ihren Anforderungen entsprechen, (ii) SITRAIN access ununterbrochen verfügbar, fehlerfrei, ausfallsicher, fehlertolerant oder frei von schädlichen Komponenten ist, oder (iii) Inhalte, einschließlich Kundeninhalte und der Inhalte Dritter, sicher sind, nicht verloren gehen oder beschädigt werden. Darstellungen von SITRAIN access in jeglicher Kommunikation mit Ihnen stellen technische Informationen dar, bedeuten aber keine Garantie oder Gewährleistung.

    Sie sind dafür verantwortlich, die Eignung von SITRAIN access für die von ihm beabsichtigte Nutzung zu beurteilen. Mit der Nutzung von SITRAIN access stimmen Sie zu, dass SITRAIN access Ihren Anforderungen im Einklang mit geltenden Gesetzen entspricht. Sie werden auf eigene Kosten alle erforderlichen Rechte, Zustimmungen und Genehmigungen von Software- und Dienstenanbietern einholen, die Sie in Verbindung mit SITRAIN access einsetzen.

    Sie erklären sich damit einverstanden, dass das Abonnement von SITRAIN access nicht von zukünftigen Features oder Funktionalitäten von SITRAIN access abhängig ist. Siemens hat keine Kontrolle über Ihre Prozesse oder die Erstellung, die Validierung, den Verkauf oder die Nutzung der Produkte oder Services des Kunden (oder eines Kunden des Kunden) und haftet nicht für Ansprüche oder Forderungen, die von Dritten gegen Sie erhoben werden, mit Ausnahme der Verpflichtungen von Siemens, den Kunden von Verletzungsansprüchen freizustellen, wie in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegt.

    Diese Ziffer 6.3. gilt nicht für Verbraucher.

    7. Freistellung

    Unbeschadet der für Verbraucher vorrangig geltenden einschlägigen Vorschriften, gilt im Falle von Rechtsverletzungen und Rechtsmängel:

    7.1. Siemens wird Sie auf Kosten von Siemens von allen Ansprüchen freistellen und verteidigen, die darauf gestützt werden, dass die Nutzung von SITRAIN access durch Sie gemäß diesen Sonderbedingungen ein Urheberrecht, ein Geschäftsgeheimnis oder ein bzw. eine von den Vereinigten Staaten, Japan oder einem Mitglied der Europäischen Patentorganisation erteiltes oder eingetragenes Patent bzw. Marke verletzt, und wird alle Schäden ersetzen, die Ihnen von dem jeweils zuständigem Gericht zugesprochen oder in einem Vergleich vereinbart werden, vorausgesetzt, dass Sie Siemens (i) unverzüglich schriftlich über den Anspruch informieren, (ii) alle angeforderten Informationen geben und angemessene Unterstützung im Zusammenhang mit dem Anspruch leisten und (iii) die alleinige Befugnis zur Verteidigung oder Beilegung des Anspruchs erteilen. Siemens wird ohne Ihre vorherige schriftliche Zustimmung, die nicht unbillig verweigert werden darf, keine Haftung anerkennen oder Verpflichtungen im Ihrem Namen eingehen.

    7.2. Wird gegen die Nutzung von SITRAIN access durch Sie eine dauerhafte Unterlassungsverfügung erwirkt, kann Ihnen Siemens nach eigenem Ermessen das Recht verschaffen, SITRAIN access weiter zu nutzen oder SITRAIN access so ändern, dass SITRAIN access ohne Rechtsverletzung genutzt werden kann. Sind solche Abhilfemaßnahmen Siemens nicht zumutbar, (i) endet das Abonnement von SITRAIN access automatisch; und (ii) Sie werden die Nutzung von SITRAIN access unverzüglich einstellen. Siemens kann nach eigenem Ermessen vor Erlass eines Unterlassungsausspruchs eine der vorgenannten Abhilfemaßnahmen ergreifen, um die Rechtsverletzung abzumildern.

    7.3. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesen Sonderbedingungen ist Siemens Ihnen gegenüber nicht haftbar oder schadensersatzpflichtig, soweit ein Verletzungsanspruch aus (i) der Nutzung von SITRAIN access in Verbindung mit nicht von Siemens bereitgestellten Inhalten, Geräten oder Produkten, (ii) einer nicht von Siemens vorgenommenen Anpassung, Änderung oder Konfiguration von SITRAIN access oder (iii) von Ihnen erteilten Anweisungen, Beistellungen oder Spezifikationen resultiert.

    7.4. Diese Ziffer regelt abschließend Ihre Ansprüche im Falle der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum.

    7.5. Sie sind verpflichtet, Siemens, Lieferanten und Auftragnehmer von Siemens sowie deren Mitarbeiter und gesetzlichen Vertreter von allen Ansprüchen, von Schäden, von jeglicher Haftung, von Verlusten, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, die aus oder im Zusammenhang mit (i) Kundeninhalten; (ii) Verletzung von Gesetzen oder Rechten Dritter, wie z.B., aber nicht beschränkt auf, jede Verletzung, widerrechtliche Aneignung oder Verletzung von Urheberrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen, Marken oder anderen Rechten geistigen Eigentums Dritter durch die Nutzung von SITRAIN access durch Sie oder einen Dritten, dem Sie Zugriff auf SITRAIN access ermöglichen oder gestatten; (iii) jeder Verletzung dieser Sonderbedingungen; (iv) jeder Verletzung der Acceptable Use Policy durch Sie oder einen Dritten, dem Sie Zugriff auf SITRAIN access ermöglichen oder gestatten; (v) dem Betrieb, der Kombination oder der Nutzung von SITRAIN access in Verbindung mit Kundeninhalten; (vi) der Einhaltung von Entwürfen, Plänen oder Spezifikationen, die Sie Siemens zur Verfügung stellen; und (vii) allen Ansprüchen Dritter, denen Sie Zugriff auf SITRAIN access ermöglichen oder gestatten. Die Freistellungsansprüche nach dieser Ziffer 7.5. (i), (ii), (iii) und (iv) können von Subunternehmern, Lieferanten und Auftragnehmern von Siemens als Drittbegünstigte geltend gemacht werden.

    8. Haftung

    Es gilt Ziffer 10 der SITRAIN Bedingungen mit der Maßgabe, dass die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ausgeschlossen ist.

    9. Vertraulichkeit

    9.1. Jede Partei behandelt die von der anderen Partei oder ihren Verbundenen Unternehmen offengelegten Vertraulichen Informationen als vertraulich, verwendet sie nur in Verbindung mit SITRAIN access oder wie anderweitig gemäß diesen Sonderbedingungen gestattet und gibt diese vertraulichen Informationen nur an diejenigen Nutzer, Mitarbeiter, Verbundenen Unternehmen, Kunden, Geschäftspartner und Berater sowie die jeweiligen Mitarbeiter dieser Verbundenen Unternehmen, Geschäftspartner und Berater weiter, die diese Informationen für die Umsetzung dieser Bedingungen kennen müssen und die an entsprechende Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind.

    9.2. Siemens wird Vertrauliche Informationen und/oder Kundeninhalte nicht an Dritte weitergeben, es sei denn (i) auf Ihre Anweisung, (ii) wie in diesen Sonderbedingungen gestattet oder (iii) wie durch Gesetze oder behördliche Anordnungen vorgeschrieben. Sollten sich Dritte (einschließlich staatlicher Stellen) mit der Bitte um Offenlegung von Vertraulichen Informationen oder Kundeninhalte an Siemens wenden, wird Siemens diese Dritten auffordern, diese Daten direkt bei Ihnen anzufordern, und kann Ihre grundlegenden Kontaktdaten übermitteln, es sei denn, dies ist Siemens aufgrund von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen untersagt. Sollte Siemens gezwungen sein, Vertrauliche Informationen oder Kundeninhalte an Dritte weiterzugeben, wird Sie Siemens hiervon unverzüglich unterrichten und Ihnen eine Kopie der Anfrage zukommen lassen, es sei denn, dies ist Siemens aufgrund von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen untersagt. Siemens ist ferner berechtigt, Vertrauliche Informationen oder Kundeninhalte an Dritte weiterzugeben, um diese über mögliche Verstöße von Gesetzen zu informieren oder im Falle eines Sicherheitsvorfalls und/oder einer Sicherheitslücke im Zusammenhang mit der Nutzung von SITRAIN access durch Sie.

    10. Daten

    10.1. Jede Partei wird die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten in Bezug auf ihre jeweiligen Verpflichtungen aus diesen Sonderbedingungen einhalten.

    10.2. Siemens und ihre Verbundenen Unternehmen sowie deren Subunternehmer sind berechtigt, Informationen, Statistiken und Messdaten über die Nutzung, den Betrieb, den Support und die Wartung von SITRAIN access (zusammen "Systeminformationen") zu erheben und abzuleiten sowie Systeminformationen zur Unterstützung, Wartung, Überwachung, zum Betrieb, zur Entwicklung und Verbesserung ihrer Produkte und Leistungen oder zur Durchsetzung ihrer Rechte zu verwenden. Siemens darf Systeminformationen an von Siemens autorisierte Partner nur in dem Umfang weitergeben, der für diesen Partner zur Erfüllung seiner Supportverpflichtungen gegenüber Ihnen angemessen ist. Zur Feststellung einer unberechtigten Nutzung von SITRAIN access behält sich Siemens das Recht vor, einen entsprechenden automatisierten Mechanismus zur Meldung unberechtigter Nutzungen einzubinden.

    11. Definitionen

    11.1. „Abonnement“ bezeichnet eine Bestellung von SITRAIN access für eine bestimmte Abonnementlaufzeit über einen manuellen oder elektronischen Bestellprozess, der (i) diese Sonderbedingungen einbezieht und alle weiteren Einzelheiten in Zusammenhang mit SITRAIN access, einschließlich der Gebühren, festlegt, und (ii) die von Siemens angenommen wird.

    11.2. „Entschuldigendes Ereignis“ meint jede der folgenden Handlungen:

  • Handlungen oder Unterlassungen durch Sie oder eines Dritten, für den Sie verantwortlich sind, einschließlich des Versäumnisses, auf Anfrage genaue, vollständige und rechtzeitige Informationen zu liefern;
  • ein Ereignis höherer Gewalt;
  • Routinemäßige Wartung und geplante Ausfallzeiten von SITRAIN access, sonstige von den Parteien vereinbarte geplante Ausfallzeiten, Notfall- oder außerplanmäßige Wartungsarbeiten an SITRAIN access;
  • Mängel in den Leistungen Dritter oder Verlust von Lizenzrechten oder Beschränkungen, die von dritten Lizenzgebern in Bezug auf die Leistungen Dritter auferlegt wurden;
  • Nichtverfügbarkeit der erforderlichen Technologie oder anderer Ressourcen zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen;
  • Probleme, einschließlich Konfigurationsprobleme mit einem Betriebssystem, einer Datenbank, einer Anwendung, einem Netzwerk, einer Hardware, einer Infrastruktur oder sonstigem Code oder Material, das nicht von Siemens bereitgestellt wurde;
  • Handlungen oder Unterlassungen Dritter, die nicht von Siemens verursacht wurden (z.B. Hacking, Denial-of-Service-Angriffe und die Einführung von Malware einschließlich Viren);
  • die Einhaltung geltender Gesetze oder behördlicher Auflagen, die Siemens beeinträchtigt oder daran hindert, SITRAIN access zur Verfügung zu stellen.
  • 11.3. „Gesetze“ bezeichnet jedes Gesetz, jede Vorschrift, Verordnung, Norm oder Richtlinie, einschließlich, aber nicht beschränkt auf branchen- oder unternehmensspezifische Vorschriften, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, Datenschutz, Telekommunikation, Energierecht, IT-Sicherheitsrecht, Exportkontrolle, Sanktionen und Vorschriften zum Geheimnisschutz.

    11.4. „Inhalt“ bezeichnet Daten, Texte, Audio, Video, Bilder, Modelle oder Software, die über ein Nutzerkonto zugänglich ist.

    11.5. „Kundeninhalt“ bezeichnet alle Inhalte, die Sie unter Verwendung von SITRAIN access über Ihr Nutzerkonto eingeben, hochladen, speichern, nutzen oder erstellen.

    11.6. „Nutzerkonto“ bezeichnet das nicht übertragbare webbasierte Konto, das den Zugang zu und die Nutzung von SITRAIN access über eine eindeutige URL (d.h. Web-Adresse) ermöglicht und das Ihnen von Siemens zugewiesen wird.

    11.7. „Partei“ bedeutet, je nach Kontext, entweder Sie oder Siemens.

    11.8. „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet eine Gesellschaft oder eine andere juristische Person, die sich direkt oder indirekt im Besitz oder unter der Kontrolle einer der Parteien befindet, oder die eine der Parteien besitzt oder kontrolliert oder unter gemeinsamer Kontrolle steht, wobei "Kontrolle" bedeutet, direkt oder indirekt die Befugnis zu haben, die Geschäfte und die Führung einer Gesellschaft oder einer anderen juristischen Person zu steuern oder zu bestimmen.

    11.9. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnen alle Informationen, die eine Partei oder ein mit ihr Verbundenes Unternehmen der anderen Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesen Sonderbedingungen offenbart und die zum Zeitpunkt der Offenlegung als "vertraulich" oder "restricted" gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter sich aus der Art der Information oder dem Zusammenhang der Offenlegung ergibt. Darüber hinaus gelten alle Informationen, Daten und Materialien, die Sie im Zusammenhang mit diesen Sonderbedingungen oder dem Zugang zu und der Nutzung von SITRAIN access erlangen, einschließlich der Leistungsmerkmale und Verfügbarkeit von SITRAIN access, Informationen über Geschäftsstrategien und -praktiken von Siemens, Geschäftspartnern von Siemens oder anderen Nutzern von SITRAIN access, Inhalte, Methoden, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Preisgestaltung, Technologie, Software, Anwendungsprogrammierschnittstellen, Signaturen von Anwendungsprogrammierschnittstellen, Produktpläne sowie Informationen über Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Berater von Siemens, als vertrauliche Informationen. Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht Informationen, die (i) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind, ohne dass ein Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflichten vorliegt; (ii) dem Empfänger aus einer anderen Quelle als der offenlegenden Partei, zugänglich sind oder werden, vorausgesetzt, der Empfänger hat keinen Grund zu der Annahme, dass diese Quelle selbst an eine Vertraulichkeitsverpflichtung gebunden ist oder dass diese Quelle die Informationen durch unrechtmäßiges oder unerlaubtes Verhalten erlangt hat; (iii) sich vor der Offenlegung durch die andere Partei rechtmäßig im Besitz des Empfängers befanden, ohne dass eine entsprechende Vertraulichkeitsverpflichtung bestand; (iv) von dem Empfänger unabhängig entwickelt wurden, ohne dass er vertrauliche Informationen verwendet oder auf sie Bezug genommen hat; oder (v) von der offenlegenden Partei zur nicht vertraulichen Verwendung freigegeben wurden.

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