Diese Industrial Edge Lernplattform Vereinbarung ("Vereinbarung") wird zwischen der Siemens Aktiengesellschaft und dem Siemens-Kunden, der diese Vereinbarung akzeptiert oder in dessen Namen diese Vereinbarung akzeptiert wird ("Kunde"), geschlossen. Wenn Sie diese Vereinbarung akzeptieren oder die Industrial Edge Lernplattform für ein Unternehmen nutzen, erklären und bestätigen Sie, dass Sie befugt sind, dieses Unternehmen zu vertreten. Wenn Sie diese Vereinbarung nicht akzeptieren, dürfen Sie nicht auf die Industrial Edge Lernplattform zugreifen oder sie nutzen.
1. NUTZUNG DER INDUSTRIAL EDGE LERNPLATTFORM VEREINBARUNG
1.1 Lizenzerteilung. Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung und der Siemens Acceptable Use Policy, die unter siemens.com/sitrain-access-aup verfügbar sind, gewährt Siemens dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, eingeschränktes Recht für Autorisierte Nutzer, auf die Plattform zuzugreifen und diese zu nutzen.
1.2 Lernmaterialien. Wenn herunterladbare Lernmaterialien zur Verfügung gestellt werden, dürfen die autorisierten Nutzer diese Lernmaterialien nur dann herunterladen und kopieren, wenn dies vernünftigerweise erforderlich ist, und sie für ihren internen, persönlichen Gebrauch verwenden. Jede Kopie muss alle Hinweise und Legenden enthalten, wie sie von Siemens zur Verfügung gestellt wurden.
1.3 Kontoregistrierung. Jeder autorisierte Nutzer erhält Nutzer-Login-Daten. Bei der ersten Anmeldung durch den autorisierten Nutzer erstellt Siemens ein Konto für jeden autorisierten Nutzer. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass alle Informationen über die autorisierten Nutzer aktuell bleiben und im Falle einer Änderung umgehend aktualisiert werden. Wenn Informationen ungenau oder unvollständig sind oder Siemens vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass die Informationen ungenau oder unvollständig sind, kann Siemens das zugehörige Konto sperren oder kündigen.
1.4 Kontozugriff und Aktivitäten. Auf Kundenaccounts dürfen nur autorisierte Nutzern zugreifen und diese verwenden. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für alle Aktivitäten, die unter seinen Accounts stattfinden, unabhängig davon, ob die Aktivitäten vom Kunden autorisiert sind oder nicht. Alle Zugangsdaten und Passwörter der Nutzer sind vertraulich und sicher aufzubewahren, um sie vor unbefugter Nutzung zu schützen. Der Kunde verpflichtet sich, Siemens unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er Kenntnis von einer unbefugten Nutzung oder Sicherheitsverletzung erhält, und alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um eine solche unbefugte Nutzung oder Verletzung zu beenden.
1.5 Sicherheit und Datenschutz – Allgemeines. Jede Partei wird die geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten in Bezug auf ihre jeweiligen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung einhalten.
1.6 Verfügbarkeit. Siemens wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um die Plattform dem Kunden für die Dauer der Services zur Verfügung zu stellen, mit Ausnahme geplanter Ausfallzeiten oder jeglicher Nichtverfügbarkeit, die durch Umstände verursacht wird, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Siemens liegen. Siemens kann von Autorisierten Nutzern initiierte Rechenaufträge drosseln oder beenden, von denen Siemens feststellt, dass diese die Leistung der Plattform beeinträchtigen.
2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
2.1 Vorbehalt von Rechten. Siemens oder ihre Lizenzgeber bleiben Eigentümer aller Schulungsunterlagen, Plattformen, Dokumentationen und aller Patente, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und sonstiger geistiger Eigentumsrechte, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag gewährt werden.
2.2 Beschränkungen. Der Kunde verpflichtet sich, die Learning Services (i) nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen, (ii) nicht gegen diese Vereinbarung oder die Acceptable Use Policy zu verstoßen und (iii) die Learning Services nicht auf eine Art und Weise zu nutzen, die sie beschädigen, deaktivieren, überlasten oder beeinträchtigen oder die Nutzung der Learning Services durch andere Parteien beeinträchtigen könnte. Der Kunde verpflichtet sich ferner, (1) keinen Teil der Learning Services in eine andere Webseite einzubinden, (2) keinen Teil der Learning Services auf einer anderen Webseite zu verwenden, (3) bei der Nutzung der Learning Services keine Aufzeichnungen, kein "Screen Scraping", kein "Database Scraping" oder ähnliche Aktivitäten vorzunehmen und (4) die Learning Services oder die Lernmaterialien nicht für andere Zwecke als für die Schulung der autorisierten Nutzer zu verwenden, es sei denn, Siemens hat dies ausdrücklich genehmigt.
2.3 Acceptable Use Policy; Haftungsfreistellung. Der Kunde wird die Acceptable Use Policy einhalten und sicherstellen, dass alle berechtigten Nutzer diese einhalten. Der Kunde wird Siemens, seine verbundenen Unternehmen, seine Subunternehmer und deren Vertreter von allen Ansprüchen Dritter, Schadensersatzansprüchen, Bußgeldern und Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren und -kosten) freistellen, die in irgendeiner Weise mit (i) einer Verletzung der Acceptable Use Policy durch den Kunden oder einen berechtigten Nutzer oder (ii) einer Verletzung von Gesetzen oder Vorschriften oder von Rechten Dritter durch die Nutzung eines Services durch den Kunden oder einen berechtigten Nutzer zusammenhängen.
2.4 Anforderungen. Der Kunde ist für die Bereitstellung einer ausreichenden Ausrüstung, eines Internetzugangs, von Konnektivität und anderer Ressourcen verantwortlich, die für den Zugriff auf die Learning Services oder deren Nutzung erforderlich sind.
2.5 Modifikation der Learning Services. Siemens ist berechtigt, die Learning Services nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise zu ändern oder einzustellen, ohne den Kunden vorher darüber zu informieren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Siemens gegenüber dem Kunden oder einem Dritten nicht für die Folgen einer Änderung, Aussetzung oder Einstellung der Learning Services haftet. Der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden in Bezug auf Änderungen an den Learning Services ist die Kündigung seines/ihrer Accounts.
2.6 Keine Garantie; keine Entschädigung. DIE LEARNING SERVICES, EINSCHLIESSLICH ALLER LERNMATERIALIEN ODER ANDERER INHALTE, WERDEN OHNE GEWÄHRLEISTUNG, ENTSCHÄDIGUNG, SUPPORT ODER ANDERE VERPFLICHTUNGEN BEREITGESTELLT. UNGEACHTET DER BESTIMMUNGEN DES VERTRAGS ÜBERNEHMEN WEDER SIEMENS, SEINE LIEFERANTEN NOCH SEINE LIZENZGEBER EINE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE IN BEZUG AUF DIE IM RAHMEN DIESES VERTRAGS BEREITGESTELLTEN LERNDIENSTLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH DER LERNMATERIALIEN ODER ANDERER INHALTE. SIEMENS, SEINE LIEFERANTEN UND SEINE LIZENZGEBER LEHNEN INSBESONDERE JEDE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER HANDELSÜBLICHKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG GEISTIGEN EIGENTUMS AB. SIEMENS, SEINE LIEFERANTEN UND SEINE LIZENZGEBER ÜBERNEHMEN KEINE GARANTIE, DASS (i) DIE LEARNING SERVICES DEN ANFORDERUNGEN DES TEILNEHMERS ENTSPRECHEN, (ii) DIE LEARNING SERVICES, LERNMATERIALIEN ODER ANDERE INHALTE GENAU, VOLLSTÄNDIG, ZUVERLÄSSIG ODER RICHTIG SIND; ODER (iii) LEARNING SERVICES UNUNTERBROCHEN, ZEITGERECHT, SICHER ODER FEHLERFREI SEIN WERDEN. JEGLICHES MATERIAL, DAS HERUNTERGELADEN ODER ANDERWEITIG ÜBER DIE PLATTFORM ODER DIE NUTZUNG DER LEARNING SERVICES ERHALTEN WIRD, WIRD AUF EIGENES RISIKO DES KUNDEN AUFGERUFEN UND GENUTZT. SIEMENS BIETET KEINE ENTSCHÄDIGUNG FÜR GEISTIGES EIGENTUM IN BEZUG AUF DIE LEARNING SERVICES, LERNMATERIALIEN ODER ANDERE INHALTE, DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLT WERDEN.
2.7 Beendigung des Kontos, Suspendierung. Der Kunde kann einen Account und den Zugang eines berechtigten Nutzers zu den Learning Services jederzeit durch eine E-Mail an den Siemens Partner Academy Support kündigen.
Siemens ist berechtigt, jeden Account abzuschalten, wenn ein autorisierter Nutzer auf seinen Account für einen Zeitraum von drei Monaten nicht zugegriffen hat. Der Nutzer kann einen neuen Account beantragen.
Siemens ist ferner jederzeit berechtigt, jeden Account nach vorheriger Ankündigung zu kündigen oder zu suspendieren, wenn der Kunde oder einer seiner autorisierten Nutzer wesentlich gegen diese Vereinbarung oder die Acceptable Use Policy verstößt. Siemens ist ferner zur Suspendierung eines Accounts berechtigt, wenn und solange der Zugriff des autorisierten Nutzers auf die Plattform nach Siemens vernünftigem Ermessen ein Sicherheitsrisiko für den Service, Siemens oder einen Dritten darstellt oder Siemens oder einen Dritten einer Haftung aussetzt.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Kündigung seines Accounts sein einziges Recht und Rechtsmittel in Bezug auf jegliche Streitigkeiten mit Siemens ist.
2.8 Mitteilungen an den Kunden. Siemens ist berechtigt, Erklärungen, Mitteilungen und sonstige Mitteilungen in Bezug auf diese Vereinbarung zu übermitteln, indem Siemens (i) eine Mitteilung in dem Account des Kunden auf der Plattform veröffentlicht oder (ii) eine Nachricht an die E-Mail-Adresse sendet, die zu diesem Zeitpunkt mit dem/den jeweiligen Kunden-Account(s) verbunden ist. Mitteilungen über Änderungen der Bedingungen oder damit zusammenhängende Angelegenheiten können innerhalb der Plattform oder auf der Website von Siemens veröffentlicht werden.
3. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
3.1 Verbundene Unternehmen von Siemens und Unterauftragnehmern. Die Konzernmuttergesellschaft von Siemens oder Gesellschaften, die sich direkt oder indirekt im Besitz oder unter der Kontrolle der Konzernmuttergesellschaft von Siemens befinden, können die Rechte von Siemens ausüben und die Verpflichtungen von Siemens aus dieser Vereinbarung erfüllen. Siemens kann zur Erbringung der Trainingsleistungen Ressourcen in verschiedenen Ländern einsetzen, darunter auch nicht verbundene Unterauftragnehmer. Siemens bleibt für seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verantwortlich.
3.2 Abtretung. Diese Vereinbarung gilt auch für die Rechtsnachfolger, gesetzlichen Vertreter und zulässigen Abtretungsempfänger der Vertragsparteien und ist für diese bindend. Diese Vereinbarung und die darin erteilten Rechte dürfen jedoch ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Siemens nicht vom Kunden abgetreten, im Rahmen einer Unterlizenz vergeben oder anderweitig übertragen werden (kraft Gesetzes oder anderweitig). Jeder Abtretungsversuch, der gegen diese Regelung verstößt, ist ungültig.
3.3 Lizenzrechte, die für die US-Regierung gelten. Bei den Trainingsleistungen handelt es sich um kommerzielle Produkte, die ausschließlich auf Privatkosten entwickelt wurden. Falls die Trainingsleistungen direkt oder indirekt zur Verwendung durch die US-Regierung erworben werden, vereinbaren die Vertragsparteien, dass diese Angebote als „Handelswaren“ (Commercial Items) und „kommerzielle Computersoftware“ (Commercial Computer Software) oder „Dokumentation für Computersoftware“ (Computer Software Documentation) im Sinne von 48 C.F.R. § 2.101 und 48 C.F.R. § 252.227-7014(a)(1) und (a)(5) betrachtet werden. Die Trainingsleistungen dürfen nur unter den Bedingungen dieser Vereinbarung verwendet werden, wie von 48 C.F.R. § 12.212 und 48 C.F.R § 227.7202 vorgeschrieben. Die US-Regierung verfügt nur über die Rechte, die in dieser Vereinbarung vereinbart werden. Diese Vertragsbedingungen haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen in Auftragsdokumenten der Regierung, mit Ausnahme von Bestimmungen, die zwingendem Recht widersprechen. Siemens muss keine Sicherheitsprüfung durchlaufen oder anderweitig am Zugriff auf von der US-Regierung klassifizierte Informationen beteiligt werden.
3.4 Feedback. Falls der Kunde Ideen oder Feedback zu einem Service liefert, einschließlich Änderungs- oder Verbesserungsvorschlägen, Supportanfragen (einschließlich aller damit zusammenhängenden Informationen) und Fehlerkorrekturen (zusammen „Feedback“), kann das Feedback von Siemens bedingungslos und uneingeschränkt verwendet werden.
3.5 Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für eine Verzögerung oder Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen) aufgrund von Ursachen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Die säumige Partei wird die andere Seite unverzüglich über ein solches Ereignis informieren.
3.6 Sprache. Wenn Siemens eine Übersetzung der englischen Fassung dieser Vereinbarung bereitstellt, ist im Falle eines Konflikts die englische Version maßgeblich.
3.7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt dem in der nachstehenden Tabelle aufgeführten materiellen Recht, unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenkauf kommt nicht zur Anwendung. Sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden gemäß der nachstehenden Tabelle beigelegt:
Das im Einzelvertrag genannte Siemens-Unternehmen befindet sich in:
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Geltendes Recht ist: |
Sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben:
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einem Land in Nord- oder Südamerika mit Ausnahme Brasiliens.
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Recht des Bundesstaates Delaware, USA.
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fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der Bundesgerichte von Delaware, USA. Jede Partei unterstellt sich hiermit im Falle eines derartigen Streitfalles unwiderruflich der Gerichtsbarkeit des zuständigen Gerichts des US-Bundesstaats Delaware.
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Brasilien.
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brasilianisches Recht.
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fallen ausschließlich in die Zuständigkeit des Gerichts von Sao Caetano do Sul-SP.
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einem Land in Asien oder Australien/Ozeanien, mit Ausnahme von Japan.
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Recht von Hongkong.
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werden in Übereinstimmung mit den Schiedsregeln der Internationalen Handelskammer („ICC-Regeln”) geregelt bzw. beigelegt. Sitz des Schiedsgerichts ist Hongkong.
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Japan.
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japanisches Recht. |
werden in Übereinstimmung mit den ICC-Regeln geregelt bzw. beigelegt. Sitz des Schiedsgerichts ist Hongkong.
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einem Land, das unter keine der oben genannten Zuständigkeiten fällt.
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schweizer Recht. |
werden in Übereinstimmung mit den ICC-Regeln geregelt bzw. beigelegt. Sitz des Schiedsgerichts ist Zürich, Schweiz.
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Wenn eine Streitigkeit Gegenstand einer Schlichtung ist, wie in der obigen Tabelle beschrieben, werden die Schlichter in Übereinstimmung mit den ICC-Regeln ernannt, die verwendete Sprache ist Englisch. Verfügungen über die Erstellung von Dokumenten werden auf die Dokumente beschränkt, die die jeweilige Partei insbesondere bei der Einreichung benötigt. Die Inhalte dieses Abschnitts 3.7 schränken in keiner Weise das Recht der Parteien ein, bei einem zuständigen Gericht einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, um den Status quo beizubehalten oder einstweilige Verfügungen durchzusetzen. Ungeachtet dessen vereinbaren die Parteien, dass Siemens, soweit nach geltendem Recht zulässig und soweit dies nicht zur Ungültigkeit oder Unanwendbarkeit des Abschnitts 3.7 führt, nach eigenem Ermessen eine Klage einreichen kann, (i) um die gewerblichen Schutzrechte des Unternehmens in der Gerichtsbarkeit, in der die Angebote verwendet werden, durchzusetzen oder beizubehalten (ii) um Gebühren im Zusammenhang mit den Angeboten einzufordern.
3.8 Kein Verzicht; Gültigkeit und Durchsetzbarkeit. Das Versäumnis, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf diese Bestimmung. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, ist die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen davon nicht betroffen und diese Bestimmung gilt als insoweit abgeändert, als die ursprünglichen Absichten der Vertragsparteien so gut wie möglich in Übereinstimmung mit geltendem Recht widergespiegelt werden. Die Parteien vereinbaren, dass elektronische Unterschriften oder die Annahme dieser Vereinbarung über ein von Siemens spezifiziertes elektronisches System die gleiche Wirkung haben wie manuelle Unterschriften.
3.9 Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die vollständige und abschließende Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen oder Kommunikationen im Zusammenhang mit diesem Vertragsgegenstand. Die Bezugnahme auf ein Dokument, das auf ein anderes Dokument verweist, gilt auch als Bezugnahme auf dieses andere Dokument, sofern darin nicht anders angegeben. Diese Vereinbarung kann nicht geändert werden, außer durch etwaige ergänzende Bedingungen oder anderweitig (i) in schriftlicher Form durch handschriftliche Unterschriften oder elektronische Unterschriften von autorisierten Vertretern beider Parteien oder (ii) über einen Online-Mechanismus, der von Siemens ausdrücklich zu diesem Zweck eingerichtet wurde. Es gelten keine sonstigen Bedingungen. Die Bedingungen einer Bestellung oder eines ähnlichen Dokuments des Kunden sind ausgeschlossen und solche Bedingungen gelten nicht für einen Einzelvertrag und ergänzen oder ändern diese Vereinbarung nicht, ungeachtet eines gegenteiligen Wortlauts in einem solchen Dokument.
4. DEFINITIONEN
4.1 “Acceptable Use Policy” bedeutet für die Plattformen die unter siemens.com/sitrain-access-aup abrufbare Acceptable Use Policy.
4.2 "Autorisierter Nutzer" bezeichnet Personen, die Mitarbeiter des Kunden sind und denen der Zugang zur Plattform für interne Schulungszwecke des Kunden gewährt wird und die den Prozess der Account-Registrierung abgeschlossen haben.
4.3 "Lernmaterialien" bezeichnet alle Schulungsmaterialien, Texte, Grafiken und Multimedia-Inhalte, die über die Plattform verfügbar sind oder zum Download angeboten werden.
4.4 "Learning Services" bezeichnet alle Arten von Trainingsleistungen, die über die Plattform angeboten werden.
4.5 "Plattform" bezeichnet die Industrial Edge Lernplattform.