Kundenberatung
Tel.: +43 (0)51707 23797
Fax: +43 (0)51707-59192
E-Mail: sitrain.at@siemens.com
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Die in diesem Trainingskatalog geführten Produkte können den europäischen/deutschen und/oder den US-Ausfuhrbestimmungen unterliegen.
Jeder genehmigungspflichtige Export bedarf daher der Zustimmung der zuständigen Behörden.
Erzeugnisse mit Kennzeichen ungleich "N" sind ausfuhrgenehmigungspflichtig. Bei Softwareprodukten müssen generell auch die Exportkennzeichen des jeweiligen Datenträgers beachtet werden.
Erzeugnisse mit Kennzeichen ungleich "N" sind bei der Ausfuhr in bestimmte Länder reexportgenehmigungspflichtig.
Bei Softwareprodukten müssen generell auch die Exportkennzeichen des jeweiligen Datenträgers beachtet werden.
Die mit "AL“ ungleich "N“ gekennzeichneten Güter unterliegen bei der Ausfuhr aus der EU der europäischen bzw. deutschen Ausfuhrgenehmigungspflicht. Die mit "ECCN“ ungleich "N“ gekennzeichneten Güter unterliegen der US-Reexportgenehmigungspflicht. Auch ohne Kennzeichen, bzw. bei Kennzeichen "AL:N" oder "ECCN:N" kann sich eine Genehmigungspflicht, unter anderem durch den Endverbleib und Verwendungszweck der Güter, ergeben.
Die Vertragserfüllung seitens Siemens steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos [und/oder sonstige Sanktionen] entgegenstehen
Änderungen und Irrtümer vorbehalten.